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Erstkontakt: Beschreiben Sie mir zunächst ganz unverbindlich Ihr Problem per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon.
2
Senden Sie mir alle Unterlagen und Bescheide, mit denen sie nicht einverstanden sind, zur kostenlosen Prüfung. Gerne auch als Email-Anhang zum Erstkontakt.
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In einem persönlichen Gespräch klären wir alles weitere.
Fachanwalt für Sozialrecht
Lutherstraße 65
30171 Hannover
boegner@kanzlei-boegner.de
Montag-Freitag: 9.00-17.00 Uhr
Nach Vereinbarung
¹kostenlos, vgl. hier