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Online - Kanzlei
Fachanwalt für Sozialrecht


Kostenlose¹ Erstprüfung von:
-Bürgergeldbescheid SGB II
-Erwerbsminderungsrentenbescheid SGB VI
-Behinderungsfeststellungsbescheid SGB IX
Ehemals Hartz 4 wird Bürgergeld SGB II

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Zur Person

Ich berate und vertrete bundesweit im Bereich früherer Hartz 4 Bezüge SGB II, ab 2023 Bürgergeld. Die Prüfung von Bescheiden SGB II, Erwerbsminderung und Schwerbehinderung und auch das eventuell zu führende Widerspruchsverfahren ist bei Beratungshilfeberechtigung kostenlos.Auch ansonsten stehe ich Ihnen in weiteren Bereichen des Sozialrechts und Medizinrechts zur Seite, wobei ich auf umfassende theoretische und praktische Kenntnisse zurückgreifen kann.
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Online Kanzlei

Die Online-Rechtsbetreuung hat für Sie zahlreiche Vorteile. Sie müssen nicht unbedingt einen Termin in den Kanzleiräumen wahrnehmen, haben keine Fahrtkosten und Wartezeiten. Eine digitale Mandatsübernahme ermöglicht es auch Mandanten in ländlichen und strukturschwachen Gegenden einen erfahrenen Spezialisten im Sozialrecht an seine Seite zur Unterstützung und Durchsetzung seiner Ansprüche zu bekommen.


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Kostenlose Prüfung und Erstberatung

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung fallen für die Überprüfung Ihres Bescheids für Sie grundsätzlich keine Gebühren an. Sollte Ihnen gerade in den neuen Bürgergeldbescheiden etwas unverständlich oder falsch vorkommen, prüfe ich die Entscheidung gerne auf Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Erfüllung Ihrer Ansprüche.



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Bürgergeld SGB II und Leistungen SGB XII

Zuständigkeit für Bürgergeld: Die Bearbeitung der Bürgergeld-Anträge bleibt in der Verantwortung der Jobcenter. Dabei sollen zur Vereinfachung die Informationen, Beratung, Antragstellung, Kommunikation und Abfragen digital zugänglich gemacht werden.
Als Regelbedarfe ergeben sich zum 01.01.2023 folgende Beträge:


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Erwerbsminderung SGB VI


Wer dauerhaft und schwer erkrankt ist, kann oftmals seine letzte berufliche Tätigkeit nicht mehr oder überhaupt keine Beschäftigung unter üblichen Arbeitsbedingungen mehr ausüben. Dann kommt im gesetzlichen Rentenversicherungssystem ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) nach § 43 SGB VI in Betracht.


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Schwerbehindertenrecht SGB IX

Rechtliche Betreuung rund um das Thema Behinderung, Schwerbehinderung und Nachteilsausgleiche; Kompetente Beratung und Vertretung erhalten Sie auch bei Feststellungen nach dem SGB IX, z. B. bei Fragen rund um die Bemessung eines Behinderungsgrades (GdB), der Anerkennung einer Schwerbehinderung und zu Merkzeichen.

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so geht's 1,2,3:


1

Erstkontakt: Beschreiben Sie mir zunächst ganz unverbindlich Ihr Problem per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon.

2

Senden Sie mir alle Unterlagen und Bescheide, mit denen sie nicht einverstanden sind, zur kostenlosen Prüfung. Gerne auch als Email-Anhang zum Erstkontakt.

3

In einem persönlichen Gespräch klären wir alles weitere.


Senden sie mir eine E-mail mit allen wichtigen Dokumenten

Kanzlei - Bögner

Rechtsanwalt Christian Bögner
Fachanwalt für Sozialrecht
Lutherstraße 65
30171 Hannover

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Sprechzeiten

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Nach Vereinbarung

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¹kostenlos, vgl. hier