Wenn es um Ansprüche im Sozialrecht geht, scheuen Sie sich nicht vor einer unverbindlichen Kontaktaufnahme. Aufgrund langer
Berufserfahrung kann ich Ihnen schnell eine erste Orientierung geben. Insbesondere in meinen Spezialgebieten kann ich mir
zum Sachverhalt routiniert einen groben überblick verschaffen und Ihnen Unterstützung bieten. Sollte ich die Rechtslage
nicht einschätzen können bzw. mich mit einem Bereich nicht auskennen, erhalten Sie eine ehrliche Antwort und nach
Möglichkeit eine Empfehlung für andere Kollegen/Kolleginnen.
Ansonsten vermag ich für Sie effizient außergerichtlich oder gerichtlich Ansprüche durchzusetzen. Das Sozialrecht zum
einen mit einer eigenen Gerichtsbarkeit ausgestattet aber vor allem besteht es aus einer Vielzahl von Gesetzesbüchern
(I bis XII), die im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit stehen.
Existenzsichernder und soziokultureller Bedarf und damit soziale Risiken werden unter anderem durch Fürsorgeleistungen
aufgefangen. Dies gilt z.B. bei Arbeitslosigkeit und Erkrankung. Da ich viele Jahre im Medizinrecht fachanwaltlich tätig
war, kenne ich mich neben den Grundsicherungsleistungen wie Bürgergeld oder im SGB XII auch besonders mit den
Sozialrechtsgebieten aus, welche einen Bezug zu Gesundheitsproblemen haben. Hierzu zählt das Krankenversicherungsrecht
ebenso wie die private Berufsunfähigkeitsversicherung oder das Spektrum der Pflegeleistungen.
Nutzen Sie gerne zur Kontaktaufnahme die auf der Seite eröffneten Wege.
Fachanwalt für Sozialrecht
Lutherstraße 65
30171 Hannover
boegner@kanzlei-boegner.de
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Erstkontakt: Beschreiben Sie mir zunächst ganz unverbindlich Ihr Problem per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon.
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Senden Sie mir alle Unterlagen und Bescheide, mit denen sie nicht einverstanden sind, zur kostenlosen Prüfung. Gerne auch als Email-Anhang zum Erstkontakt.
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In einem persönlichen Gespräch klären wir alles weitere.