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Kostenlose Prüfung und Erstberatung

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Fachanwalt Sozialrecht
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Kostenlose Prüfung und Erstberatung


Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung fallen für die Überprüfung Ihres Bescheids für Sie grundsätzlich keine Gebühren an. Sollte Ihnen gerade in den neuen Bürgergeldbescheiden etwas unverständlich oder falsch vorkommen, prüfe ich die Entscheidung gerne auf Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Erfüllung Ihrer Ansprüche. Zur schnelleren Bearbeitung von besonderen Fragestellungen ist es hilfreich, wenn Sie die mitteilen, welche Bedenken Sie haben. Die Änderungen der Bestimmungen im SGB II haben auch umfangreiche Vorteile mit sich gebracht, die vermutlich bei den ausführenden Jobcentern anfänglich zu großen Umstellungen und auch Fehlern führen werden. Es dürfte sich also in jedem Fall lohnen, eine Kontrolle vorzunehmen. Auch im Bereich der Erwerbsminderungsrente sind leider allzu oft Beschwerden unberücksichtigt und Leiden verkannt, so dass eine erste Einschätzung für Sie ohne Kostenaufwand sinnvoll sein kann. Schließlich sind auch die Feststellungen der Behinderungsgrade oder Merkzeichen regelmäßig zu optimistisch und gering bemessen. Anhand Ihrer Funktionseinschränkungen der Diagnosen lässt sich dabei bereits schnell versorgungsmedizinisch eine Bewertung überprüfen.
Eine eventuell weitere Beratung oder Tätigkeit im Widerspruchsverfahren erfolgt dann im Rahmen der Beratungshilfe, was in der Regel für Leistungsempfänger SGB II/ SGB XII die Freistellung von Anwaltskosten bedeutet. Auf die hierbei üblich anfallenden 15 € Selbstbeteiligung verzichte ich bei Angelegenheiten mit üblichem Umfang. Sie erhalten somit eine vollständig kostenfreie Vertretung.
Für einen anschließenden Rechtsstreit vor dem Sozialgericht erhalten Sie als SGB II/ SGB XII - Leistungsberechtigter in der Regel Prozesskostenhilfe, wodurch die Staatskasse für die Anwaltskosten aufkommt. Wenn Sie gewinnen muss ohnehin die Gegenseite die Gebühren erstatten.

so geht's 1,2,3:


1

Erstkontakt: Beschreiben Sie mir zunächst ganz unverbindlich Ihr Problem per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon.


2

Senden Sie mir alle Unterlagen und Bescheide, mit denen sie nicht einverstanden sind, zur kostenlosen Prüfung. Gerne auch als Email-Anhang zum Erstkontakt.

3

In einem persönlichen Gespräch klären wir alles weitere.


Senden sie mir eine E-mail mit allen wichtigen Dokumenten