Ich berate und vertrete bundesweit im Bereich früherer Hartz 4 Bezüge SGB II, ab 2023 Bürgergeld. Die Prüfung
von Bescheiden SGB II, Erwerbsminderung und Schwerbehinderung und auch das eventuell zu führende Widerspruchsverfahren ist
bei Beratungshilfeberechtigung kostenlos.Auch ansonsten stehe ich Ihnen in weiteren Bereichen des Sozialrechts und Medizinrechts
zur Seite, wobei ich auf umfassende theoretische und praktische Kenntnisse zurückgreifen kann. Aufgrund der zahlreichen
bearbeiteten Fälle bin ich seit 2006 Fachanwalt für Sozialrecht und von 2008 bis 2022 führte ich noch den Fachanwalt für
Medizinrecht. Darüber habe ich eine Mediatorausbildung durchlaufen und bin berechtigt zur Tätigkeit als Anwaltsmediator
nach § 7 a BORA. Seit nunmehr 20 Jahren halte ich regelmäßig Seminare über Ansprüche bedürftiger Menschen als Leistungsbezieher
im SGB II und SGB XII und hinsichtlich der Bedürfnisse behinderter Menschen gegenüber den unterschiedlichen Sozialleistungsträgern
für Betroffene und deren Angehörige sowie über Haftungsaspekte der Heilbehandlung ab und veröffentliche Rechtstipps. Wenn es um
Ihre finanzielle Existenz und Ihre Gesundheit geht, bin ich ein passender Ansprechpartner.
Allerdings prägen vornehmlich die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Jobcenter und der Rentenversicherung bei
Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung sowie die Rechte für Schwerbehinderte meine Tätigkeit. Hier wurde außerordentliches
Fachwissen und Verfahrenspraxis erworben, welche zu einer effizienten und umfassenden Durchsetzung Ihrer Ansprüche beiträgt.
Tragen Sie aber gerne auch anderweitige Belange an. Typischerweise kommen bei bedürftigen wirtschaftlichen Verhältnissen und
persönlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen viele Schwierigkeiten zusammen, die für die Betroffenen kaum beherrschbar
sind. Dabei muss fachkundig und zielorientiert rechtliche Unterstützung geleistet werden.
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Erstkontakt: Beschreiben Sie mir zunächst ganz unverbindlich Ihr Problem per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon.
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Senden Sie mir alle Unterlagen und Bescheide, mit denen sie nicht einverstanden sind, zur kostenlosen Prüfung. Gerne auch als Email-Anhang zum Erstkontakt.
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In einem persönlichen Gespräch klären wir alles weitere.