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Schwerbehindertenrecht SGB IX

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Fachanwalt Sozialrecht
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Schwerbehindertenrecht SGB IX


Rechtliche Betreuung rund um das Thema Behinderung, Schwerbehinderung und Nachteilsausgleiche; Kompetente Beratung und Vertretung erhalten Sie auch bei Feststellungen nach dem SGB IX, z. B. bei Fragen rund um die Bemessung eines Behinderungsgrades (GdB), der Anerkennung einer Schwerbehinderung und zu Merkzeichen. Zu meinen Tätigkeiten gehört auch die Einlegung von Widersprüchen gegen die Feststellung des Grades der Behinderung, die Antragstellung und Prüfung von Gleichstellungsanträgen sowie die Beratung zum Schwerbehindertenausweis und Eintragungen von Merkzeichen. Bei Gehbeeinträchtigung oder Orientierungslosigkeit kommt z.B. der Nachteilsausgleich G oder aG in Betracht, was im öffentlichen Nahverkehr und steuerlich Begünstigungen mit sich bringt. Auch der begehrte Parkausweis ist über eine außergewöhnliche Gehbehinderung erhältlich. Häufig treten aber auch psychische Verhaltensstörungen auf, welche ebenfalls zu besonderen Merkzeichen führen können. Sollte Unsicherheit bestehen, kann auch ggf. kostenlos eine Begleitung mitgenommen werden (Merkzeichen B). Die Möglichkeiten der Unterstützung sind vielfältig.

so geht's 1,2,3:


1

Erstkontakt: Beschreiben Sie mir zunächst ganz unverbindlich Ihr Problem per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon.


2

Senden Sie mir alle Unterlagen und Bescheide, mit denen sie nicht einverstanden sind, zur kostenlosen Prüfung. Gerne auch als Email-Anhang zum Erstkontakt.

3

In einem persönlichen Gespräch klären wir alles weitere.


Senden sie mir eine E-mail mit allen wichtigen Dokumenten